Sachverständiger für BMA und SAA (Sonderbauten)

Prüfung nach Bauordnung, DIN VDE 0833, DIN 14675, PrüfVO, PPVO

Spezialisiert auf Prüfung, Gutachten und Überprüfung von bauordnungsrechtlichen Anforderungen

Brandmeldeanlage (BMA)  in Sonderbauten

    Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, ändern und Instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und die Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.

Nach dem Bauordnungsrecht vieler Bundesländer gelten für BMA und SSA erhöhte Anforderungen. Lassen Sie Ihre Anlagen von bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen prüfen.

Sprachalamierungsanlagen (SSA) in Sonderbauten

Anlagen mit Einrichtungen für die Alarmierung mittels Durchsagen, zu deren Ausgabe sie von einer BMA angesteuert werden. 

Sonderbauten sind u.a. Hochhäuser, Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Krankenhäuser, Schulen, Wohnheime, Schank- u. Speisegaststätten, Beherbergungsstätten, Garagen

 

Brand in Sonderbauten
 

   Brand ist der häufigste und der gefährlichste Versagensfall im Bauwesen. Er bedroht das Leben und die Gesundheit von Mensch und Tier unmittelbar.

Prüfungen an BMA/ SAA sind durchzuführen:

  • vor der ersten Aufnahme der Nutzung,
  • nach technischen Änderung der baulichen Anlage,
  • nach wesentlichen Änderungen der technischen Anlage,
  • wiederkehrende Prüfung innerhalb von 3 Jahren

 

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