Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, ändern und Instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und die Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.
Nach dem Bauordnungsrecht vieler Bundesländer gelten für BMA und SSA erhöhte Anforderungen. Lassen Sie Ihre Anlagen von bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen prüfen.
Anlagen mit Einrichtungen für die Alarmierung mittels Durchsagen, zu deren Ausgabe sie von einer BMA angesteuert werden.
Sonderbauten sind u.a. Hochhäuser, Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Krankenhäuser, Schulen, Wohnheime, Schank- u. Speisegaststätten, Beherbergungsstätten, Garagen
Brand ist der häufigste und der gefährlichste Versagensfall im Bauwesen. Er bedroht das Leben und die Gesundheit von Mensch und Tier unmittelbar.
Prüfungen an BMA/ SAA sind durchzuführen:
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